Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Verbraucher, Unternehmer und Organisationen
inklusive Nutzungs- und Plattformregeln
Silberbrise Webplattform | FRIOSOFT GmbH & Co. KG
Stand: 27.07.2026
Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter: FRIOSOFT GmbH & Co. KG
Anschrift: Im Hainsbusch 13, 64579 Gernsheim, Deutschland
Plattform: Silberbrise Webplattform
Kontakt: Telefon: +49 (0) 6258 905 961 0
E-Mail: [kontakt@friosoft.de](mailto:kontakt@friosoft.de)
Register: Amtsgericht Darmstadt, HRA 87437
USt-IdNr.: DE363851438
§ 1 Geltung dieser AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der Silberbrise Webplattform sowie für damit verbundene digitale Dienstleistungen, Entwicklungs-, Einrichtungs-, Beratungs-, Support-, Hosting-, Wartungs- und sonstige Leistungen des Anbieters.
(2) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen, Behörden, Unternehmen, Agenturen, Praxen, Einrichtungen und sonstigen Organisationen.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(5) Organisationen im Sinne dieser AGB sind insbesondere juristische Personen, rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Einrichtungen, Behörden, Körperschaften und sonstige institutionelle Nutzer. Soweit eine Organisation nicht Verbraucher sein kann oder nicht als Verbraucher handelt, gelten für sie die Regelungen für Unternehmer entsprechend, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(6) Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer und Organisationen gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
(7) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(8) Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und Tarifangaben gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor.
§ 2 Leistungsgegenstand und Plattformfunktionen
(1) Silberbrise ist eine Webplattform zur Erstellung, Verwaltung und Veröffentlichung von Webseiten, Landingpages, Kampagnenseiten und dazugehörigen digitalen Inhalten.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, dem Angebot, der Produktbeschreibung oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Mögliche Leistungen sind insbesondere:
* Bereitstellung eines Kundenkontos,
* Seiteneditor,
* Vorlagen und Gestaltungselemente,
* Medienverwaltung,
* Hosting,
* Domain- oder Subdomain-Anbindung,
* Veröffentlichung von Webseiten,
* Statistiken,
* Formulare,
* technische Wartung,
* Support,
* individuelle Einrichtung,
* individuelle Anpassungen,
* Beratung,
* Schulung,
* sonstige digitale Zusatzfunktionen.
(4) Soweit der Vertrag gegenüber Verbrauchern die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen umfasst, gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte.
(5) Ein bestimmter wirtschaftlicher, werblicher oder technischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere werden keine bestimmten Suchmaschinenpositionen, Reichweiten, Besucherzahlen, Konversionsraten, Umsätze oder dauerhaften Ergebnisse aus Marketingmaßnahmen garantiert.
(6) Die dauerhafte Verfügbarkeit externer Dienste, Suchmaschinen, sozialer Netzwerke, Zahlungsdienste, Karten-, Schrift-, Analyse-, KI-, Newsletter-, Hosting-, Domain- oder sonstiger Drittanbieter wird nicht garantiert.
(7) Silberbrise wird als Software-as-a-Service-Lösung über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung oder Auslieferung der Plattformsoftware, des Quellcodes oder einer dauerhaft installierbaren Programmkopie an den Kunden ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(8) Der Anbieter darf Funktionen technisch weiterentwickeln, austauschen oder anpassen, sofern der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt, die Änderung dem Kunden zumutbar ist und zwingende Verbraucherrechte unberührt bleiben. Über wesentliche Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang spürbar betreffen, wird der Kunde in angemessener Weise informiert.
§ 3 Vertragsschluss und Kundenkonto
(1) Darstellungen auf der Webseite, in Preislisten, Präsentationen oder sonstigen Unterlagen sind grundsätzlich unverbindliche Leistungsbeschreibungen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Auftrags, Auftragsbestätigung, Freischaltung des Kundenkontos, Abschluss des Online-Bestellprozesses oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Bei Online-Bestellungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, indem er den Bestellprozess abschließt und die dafür vorgesehene Schaltfläche betätigt.
(4) Gegenüber Verbrauchern wird die zahlungspflichtige Bestellung durch eine eindeutig beschriftete Schaltfläche ausgelöst, zum Beispiel „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig buchen“ oder eine vergleichbare eindeutige Formulierung.
(5) Vor Abgabe einer Online-Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und berichtigen.
(6) Der Kunde muss bei Registrierung, Bestellung und Nutzung richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen.
(7) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
(8) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten verloren gegangen sind, missbraucht wurden oder Dritte unbefugt Zugriff auf das Kundenkonto haben.
(9) Handlungen über ein Kundenkonto werden dem Kunden zugerechnet, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde den Missbrauch zu vertreten hat.
(10) Bei Organisationen und Unternehmen gilt die Person, die das Kundenkonto erstmalig registriert oder den Vertrag im Namen des Kunden abschließt, als Hauptadministrator, sofern der Kunde keine andere berechtigte Person benennt. Der Kunde bestätigt, dass diese Person zur Abgabe vertragsbezogener Erklärungen und zur Verwaltung des Kontos berechtigt ist.
(11) Der Hauptadministrator kann, soweit die Plattform dies unterstützt, weitere Nutzer anlegen und ihnen Rollen oder Berechtigungen zuweisen. Weitere Nutzer dürfen rechtsgeschäftlich relevante Buchungen, Änderungen oder Kündigungen nur vornehmen, wenn ihnen hierfür eine entsprechende Berechtigung erteilt wurde.
(12) Ein Wechsel des Hauptadministrators ist über die dafür bereitgestellte Funktion oder in Textform gegenüber dem Anbieter mitzuteilen. Der Kunde ist für die Aktualität der hinterlegten Vertretungs- und Berechtigungsangaben verantwortlich.
(13) Der Anbieter kann bei Unternehmern und Organisationen eine angemessene Identitäts-, Vertretungs- oder Bonitätsprüfung verlangen, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
§ 4 Verbraucherinformationen und Vertragstext
(1) Gegenüber Verbrauchern stellt der Anbieter vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen zur Verfügung.
(2) Dazu gehören insbesondere Informationen über:
* die wesentlichen Eigenschaften der Leistung,
* den Anbieter,
* den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer,
* gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten,
* Zahlungsbedingungen,
* Laufzeit,
* Kündigungsbedingungen,
* Widerrufsrecht,
* technische Schritte des Vertragsschlusses,
* Berichtigungsmöglichkeiten,
* Vertragssprache,
* Support und Kundendienst,
* Speicherung oder Zugänglichmachung des Vertragstextes.
(3) Vertragssprache ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(4) Der Vertragstext wird dem Kunden nach Vertragsschluss in geeigneter Form zur Verfügung gestellt, zum Beispiel per E-Mail oder im Kundenkonto, soweit dies technisch vorgesehen ist.
(5) Unternehmer und Organisationen sind verpflichtet, die im Angebot, Tarif, Vertrag oder Bestellprozess angegebenen Leistungs-, Preis-, Laufzeit- und Kündigungsbedingungen vor Vertragsschluss sorgfältig zu prüfen.
§ 5 Preise, Abrechnung und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot, Vertrag, Tarif oder Bestellprozess angegebenen Preise.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben.
(3) Gegenüber Unternehmern und Organisationen verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(4) Zusätzlich anfallende Kosten werden vor Vertragsschluss oder vor Beauftragung der Zusatzleistung ausgewiesen. Dies gilt insbesondere für Domainkosten, Einrichtungskosten, individuelle Anpassungen, Supportpakete, Drittanbieterleistungen, Zusatzmodule oder sonstige optionale Leistungen.
(5) Einmalige Leistungen können bei Auftragserteilung, nach Meilensteinen, nach Fertigstellung oder nach Abnahme abgerechnet werden, soweit dies vereinbart wurde.
(6) Wiederkehrende Entgelte, insbesondere für Abonnements, Hosting, Plattformzugang, Wartung oder laufende digitale Dienstleistungen, werden entsprechend dem vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
(7) Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Angebot oder Bestellprozess angezeigt.
(8) Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden, insbesondere per E-Mail oder im Kundenkonto.
(9) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
(10) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(11) Bei Zahlungsverzug von Unternehmern oder Organisationen darf der Anbieter nach Mahnung und angemessener Frist kostenpflichtige Leistungen, Veröffentlichungen oder Zugänge sperren, soweit dies verhältnismäßig ist.
(12) Gegenüber Verbrauchern darf eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs nur erfolgen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, die Sperrung verhältnismäßig ist und der Verbraucher zuvor angemessen auf die Folgen hingewiesen wurde, soweit eine vorherige Mitteilung nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
(13) Zusatzaufwand aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, fehlerhafter Kundenvorgaben, fehlender Mitwirkung oder zusätzlicher Abstimmungen wird nach Zeitaufwand berechnet, sofern der Zusatzaufwand nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist. Gegenüber Verbrauchern erfolgt eine Berechnung nur, wenn der Kunde zuvor über die Kosten informiert wurde und die Zusatzleistung beauftragt hat.
(14) Zahlungsabwicklung über Stripe
(14.1) Die Zahlungsabwicklung kann über den externen Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen.
(14.2) Der Anbieter erbringt selbst keine Zahlungsdienstleistungen, führt keine Zahlungstransfers aus und verwahrt keine Kundengelder.
(14.3) Die Eingabe und Verarbeitung von Zahlungsdaten, insbesondere Kreditkarten-, Konto- oder sonstigen Zahlungsinstrumentdaten, erfolgt über Stripe. Der Anbieter speichert keine vollständigen Kreditkarten- oder Bankkontodaten auf eigenen Systemen.
(14.4) Der Anbieter erhält von Stripe nur die für die Vertrags- und Zahlungsverwaltung erforderlichen Informationen, insbesondere Zahlungsstatus, Transaktionskennung, Betrag, Zahlungszeitpunkt und gegebenenfalls Informationen zu fehlgeschlagenen, stornierten oder erstatteten Zahlungen.
(14.5) Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Bedingungen und Datenschutzinformationen von Stripe gelten, soweit diese wirksam einbezogen werden.
(15) Tarifwechsel und Zusatzleistungen
(15.1) Ein Wechsel in einen Tarif mit größerem Leistungsumfang kann, soweit technisch angeboten, mit Freischaltung der zusätzlichen Funktionen wirksam werden. Die zusätzliche Vergütung kann zeitanteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum berechnet werden.
(15.2) Ein Wechsel in einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang wird grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder eine individuelle Vereinbarung etwas anderes bestimmen.
(15.3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor einer Herabstufung Inhalte, Entwürfe, Webseiten, Nutzer oder sonstige Ressourcen so anzupassen, dass die Grenzen des neuen Tarifs eingehalten werden. Der Anbieter informiert den Kunden, soweit möglich, über erkennbare Überschreitungen.
§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem gebuchten Tarif, dem Angebot, dem Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
(2) Einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Monatlich kündbare Tarife laufen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums gekündigt werden, soweit im jeweiligen Tarif keine kürzere Frist angegeben ist.
(4) Jahresverträge mit Unternehmern und Organisationen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende kündbar.
(5) Gegenüber Verbrauchern verlängern sich Verträge mit einer Erstlaufzeit nach Ablauf der Erstlaufzeit nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Nach Ablauf einer vereinbarten Erstlaufzeit kann der Verbraucher den Vertrag mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(7) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen oder wiederholten Rechtsverstößen, Sicherheitsgefährdung, missbräuchlicher Nutzung, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder fortgesetztem Zahlungsverzug trotz angemessener Fristsetzung.
(8) Kündigungen können in Textform erklärt werden, zum Beispiel per E-Mail.
(9) Gibt der Kunde bei der Kündigung keinen Beendigungszeitpunkt an, wirkt die Kündigung im Zweifel zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt.
(10) Soweit Verbrauchern über eine Webseite oder eine andere Online-Benutzeroberfläche der Abschluss eines entgeltlichen Dauerschuldverhältnisses ermöglicht wird, stellt der Anbieter eine gesetzlich vorgesehene elektronische Kündigungsmöglichkeit bereit.
(11) Der Anbieter bestätigt dem Verbraucher den Zugang der elektronisch erklärten Kündigung sowie den Beendigungszeitpunkt auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Unternehmern und Organisationen steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu, sofern sie nicht ausnahmsweise selbst als Verbraucher handeln.
(3) Die Einzelheiten des Verbraucherwiderrufs ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt wird.
(4) Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
(5) Soll der Anbieter mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, holt der Anbieter die gesetzlich erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers ein.
(6) Bei digitalen Inhalten oder digitalen Dienstleistungen können besondere gesetzliche Regelungen zum Beginn der Leistung, zu Wertersatz oder zum Erlöschen des Widerrufsrechts gelten. Der Verbraucher wird hierüber vor Vertragsschluss informiert.
(7) Soweit gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter dem Verbraucher auf der Webseite oder in der Online-Benutzeroberfläche eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung.
(8) Nutzt der Verbraucher die elektronische Widerrufsfunktion, bestätigt der Anbieter den Zugang des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per E-Mail.
§ 8 Bereitstellung digitaler Dienstleistungen und Aktualisierungen
(1) Soweit der Vertrag die Bereitstellung digitaler Dienstleistungen oder digitaler Inhalte umfasst, stellt der Anbieter diese entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang bereit.
(2) Eine digitale Dienstleistung gilt gegenüber Verbrauchern als bereitgestellt, sobald sie dem Verbraucher oder einer vom Verbraucher bestimmten Einrichtung zugänglich gemacht wurde.
(3) Der Anbieter stellt Aktualisierungen, Sicherheitsupdates und technische Anpassungen bereit, soweit dies vertraglich vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Aktualisierungen innerhalb angemessener Zeit zu installieren, zuzulassen oder umzusetzen, soweit dies für die vertragsgemäße Nutzung, Sicherheit oder Funktionsfähigkeit erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
(5) Unterlässt ein Verbraucher die Installation oder Zulassung einer bereitgestellten Aktualisierung, haftet der Anbieter nicht für dadurch verursachte Produktmängel, sofern der Anbieter den Verbraucher ordnungsgemäß über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen der unterlassenen Installation informiert hat.
(6) Unternehmer und Organisationen sind verpflichtet, technische Hinweise, Sicherheitsmitteilungen und Update-Empfehlungen des Anbieters angemessen zu beachten und erforderliche Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.
§ 9 Werkleistungen, individuelle Anpassungen und Abnahme
(1) Soweit der Anbieter die Herstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses schuldet, gelten ergänzend die Regelungen dieses Paragraphen.
(2) Werkleistungen können insbesondere individuelle Webseiten, Landingpages, Designanpassungen, technische Anpassungen, Schnittstellen, Templates, Texte, Layouts, Kampagnenseiten oder sonstige projektbezogene Leistungen sein.
(3) Der Anbieter zeigt die Fertigstellung an und stellt das Ergebnis zur Prüfung bereit.
(4) Unternehmer und Organisationen prüfen das Ergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, regelmäßig zehn Werktage, und erklären die Abnahme oder benennen wesentliche, nachvollziehbare Mängel.
(5) Erfolgt innerhalb der Prüffrist weder eine Abnahme noch eine nachvollziehbare Mängelrüge, kann der Anbieter dem Unternehmer oder der Organisation eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist gilt das Werk als abgenommen, wenn der Anbieter auf diese Folge hingewiesen hat.
(6) Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
(7) Produktive Nutzung oder Veröffentlichung durch einen Unternehmer oder eine Organisation kann als Abnahme gelten, wenn der Anbieter zuvor auf diese Folge hingewiesen hat.
(8) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme. Eine fiktive Abnahme tritt nur ein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Zugangsdaten zu Drittsystemen und sonstige erforderliche Informationen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit.
(2) Der Kunde prüft Entwürfe, Inhalte, Kontaktdaten, Preise, Pflichtinformationen, Formulare, Links und Veröffentlichungen vor Freigabe sorgfältig.
(3) Der Kunde bleibt für die von ihm bereitgestellten und veröffentlichten Inhalte verantwortlich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Unternehmer und Organisationen sind verpflichtet, fachliche, rechtliche und inhaltliche Vorgaben eigenverantwortlich zu prüfen, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben, Pflichtinformationen, Werbeaussagen, Einwilligungstexte, branchenspezifische Angaben und Rechte an verwendeten Inhalten.
(5) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen, soweit der Kunde die Verzögerung zu vertreten hat.
(6) Durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehender Zusatzaufwand kann nach der vereinbarten Preisliste oder nach Zeitaufwand berechnet werden. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Verbraucher zuvor über die Kosten informiert wurde und der Zusatzaufwand von ihm zu vertreten ist.
(7) Der Kunde hat eigene Sicherungskopien von Inhalten und Daten zu führen, soweit ihm ein Export oder eine anderweitige Sicherung zumutbar möglich ist.
(8) Der Kunde stellt die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Plattform selbst sicher. Hierzu gehören insbesondere eine hinreichend leistungsfähige und sichere Internetverbindung, ein unterstützter aktueller Webbrowser, aktivierte technisch erforderliche Cookies beziehungsweise vergleichbare Speichertechnologien sowie geeignete Endgeräte.
(9) Der Anbieter kann unterstützte Browser, Betriebssysteme, Bildschirmgrößen und sonstige technische Anforderungen in der Produktbeschreibung oder im Hilfebereich konkretisieren und aus Sicherheits- oder Kompatibilitätsgründen angemessen aktualisieren. Einschränkungen, die ausschließlich auf nicht unterstützten, veralteten oder unsicher konfigurierten Kundensystemen beruhen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters.
(10) Unternehmer und Organisationen treffen angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik und stellen sicher, dass über ihre Konten keine Schadsoftware, kompromittierten Dateien oder unbefugten automatisierten Zugriffe in die Plattform eingebracht werden.
§ 11 Nutzungs- und Plattformregeln
(1) Die Plattform darf nur im Rahmen der Gesetze, dieser AGB, der Leistungsbeschreibung und der gebuchten Nutzungsrechte verwendet werden.
(2) Unzulässig sind insbesondere folgende Inhalte oder Handlungen:
* rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende, volksverhetzende, gewaltverherrlichende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte;
* Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder sonstigen Rechten Dritter;
* Täuschung über Identität, Verantwortlichkeit, Preise, Produkte, Leistungen oder geschäftliche Absichten;
* Spam, unerlaubte Werbung, Phishing, Schadsoftware, automatisierte Angriffe, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen oder übermäßige Systembelastung;
* Veröffentlichung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder medizinischer Daten ohne geeignete Rechtsgrundlage, Schutzmaßnahmen und ausdrückliche vertragliche Freigabe;
* Veröffentlichung von Patientendaten, Ausweisdaten, Zugangsdaten oder vertraulichen Geschäftsdaten in frei zugänglichen Seiteninhalten;
* Nutzung für rechtswidrige Waren, Leistungen, Gewinnspiele, Finanz- oder Gesundheitsversprechen oder sonstige regulierte Angebote ohne erforderliche Genehmigungen und Pflichtinformationen;
* Handlungen, die Sicherheit, Stabilität, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen;
* automatisierte Massenzugriffe, Scraping, Lasttests oder Schnittstellenzugriffe ohne vorherige ausdrückliche Freigabe.
(3) Der Kunde muss für jede veröffentlichte Webseite die jeweils erforderlichen Pflichtinformationen bereitstellen. Dazu können insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Preisangaben, Einwilligungstexte, Anbieterkennzeichnung, Kontaktinformationen, branchenspezifische Pflichtinformationen und Verbraucherinformationen gehören.
(4) Die Plattform kann Eingabemasken, Textvorschläge, Vorlagen oder technische Hilfen anbieten. Eine rechtliche Prüfung durch den Anbieter ist damit nicht verbunden.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass von ihm eingebundene externe Dienste, Tracking-Werkzeuge, Schriften, Karten, Videos, Formulare, Newsletter- und Marketingdienste rechtmäßig eingesetzt werden.
(6) Unternehmer und Organisationen sind verpflichtet, bei geschäftlicher Nutzung ihrer veröffentlichten Seiten alle für sie geltenden rechtlichen Informations-, Datenschutz-, Verbraucher-, Werbe-, Berufs- und Branchenpflichten eigenverantwortlich einzuhalten.
§ 12 Drittleistungen, Domains und externe Dienste
(1) Die Plattform kann die Einbindung oder Nutzung von Drittleistungen ermöglichen.
(2) Drittleistungen können insbesondere Domains, Zahlungsdienste, E-Mail-Versand, Analyse-, Karten-, Schrift-, KI-, Newsletter-, Marketing-, Hosting-, Sicherheits-, Speicher- oder Kommunikationsdienste sein.
(3) Für Drittleistungen können ergänzende Bedingungen, Preise, Datenschutzinformationen, Verfügbarkeiten und Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Drittanbieter gelten, soweit diese wirksam einbezogen wurden.
(4) Der Anbieter schuldet die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Drittleistungen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde und im Einflussbereich des Anbieters liegt.
(5) Domains und externe Konten werden nur übertragen oder herausgegeben, wenn sie für den Kunden registriert wurden, alle erforderlichen Mitwirkungen vorliegen und keine berechtigten Zurückbehaltungsrechte entgegenstehen.
§ 13 Plattformkennzeichnung und White-Label
(1) Soweit im gebuchten Tarif oder in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart ist, darf der Anbieter auf veröffentlichten Seiten, Formularen oder eingebetteten Plattformfunktionen einen angemessenen Hinweis auf Silberbrise und den technischen Plattformbetrieb anzeigen, zum Beispiel „Bereitgestellt mit Silberbrise“.
(2) Der Kunde darf eine vorgesehene Plattformkennzeichnung nur entfernen, verdecken oder technisch umgehen, wenn ein White-Label-Tarif oder eine entsprechende Zusatzleistung vereinbart wurde.
(3) Entfernt oder umgeht ein Unternehmer oder eine Organisation eine vorgeschriebene Kennzeichnung unberechtigt, kann der Anbieter nach Hinweis und angemessener Frist die Wiederherstellung verlangen oder die betroffene Veröffentlichung vorübergehend einschränken. Weitergehende Maßnahmen richten sich nach § 17.
(4) Marken, Logos und Kennzeichen des Kunden werden vom Anbieter nur verwendet, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesondert vereinbart ist. Eine Nutzung als öffentlich benannte Referenz bedarf einer gesonderten Einwilligung oder Vereinbarung.
§ 14 Rechte an Inhalten und Arbeitsergebnissen
(1) Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die Rechte ein, die erforderlich sind, um die Inhalte zu speichern, zu bearbeiten, technisch umzuwandeln, zu vervielfältigen, öffentlich bereitzustellen und sonst zur Vertragserfüllung zu nutzen.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Rechte an Standardsoftware, Plattformkomponenten, Vorlagen, Bibliotheken, Konzepten, Methoden, Arbeitsweisen und wiederverwendbaren Modulen verbleiben beim Anbieter oder dem jeweiligen Rechteinhaber.
(6) Für individuell erstellte Arbeitsergebnisse erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Nutzungsrechte.
(7) Ohne besondere Vereinbarung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung des individuell erstellten Arbeitsergebnisses.
(8) Quellcode, offene Arbeitsdateien, Rohdaten, bearbeitbare Design-Dateien, exklusive Rechte oder übertragbare Nutzungsrechte sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(9) Open-Source- und Drittsoftware unterliegt den jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 15 Verfügbarkeit, Wartung und technische Störungen
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform.
(2) Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Nicht als vom Anbieter zu vertretende Ausfallzeit gelten insbesondere angekündigte Wartung, höhere Gewalt, Störungen des Internets oder von Telekommunikationsnetzen, Ausfälle externer Anbieter, Angriffe Dritter, Sicherheitsvorfälle, erforderliche Notfallmaßnahmen und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt.
(5) Bei sicherheitskritischen Maßnahmen, akuten Störungen oder erforderlichen Notfallmaßnahmen kann eine vorherige Ankündigung entfallen, wenn dies zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden erforderlich ist.
(6) Der Anbieter darf technische Maßnahmen treffen, die zur Sicherheit, Stabilität, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform erforderlich sind.
§ 16 Mängelrechte und Support
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes vereinbart ist.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über digitale Produkte, soweit der Vertrag digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen betrifft.
(3) Unternehmer und Organisationen haben offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
(4) Der Kunde meldet Störungen möglichst mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, Zeitpunkt, betroffener Funktion und, soweit möglich, Bildschirmfoto, Fehlermeldung oder Protokolldaten.
(5) Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt, auch wenn eine Störung nicht oder nicht vollständig beschrieben wird.
(6) Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Störung ausschließlich verursacht wird durch:
* Bedienfehler,
* nicht freigegebene Änderungen,
* ungeeignete oder veraltete Endgeräte,
* inkompatible Browser außerhalb unterstützter Versionen,
* vom Kunden eingebundene Drittsysteme,
* fehlerhafte Kundenvorgaben,
* unzureichende Internetverbindung,
* externe Dienste außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters,
* sonstige Umstände außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.
(7) Der Umfang des Supports ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung.
(8) Support kann insbesondere per E-Mail, Kontaktformular, Telefon oder innerhalb des Kundenkontos erfolgen.
(9) Kostenpflichtige Supportleistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder vom Kunden nach vorheriger Information über die Kosten beauftragt wurden.
(10) Bei Unternehmern und Organisationen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus individuell erbrachten Werkleistungen zwölf Monate ab Abnahme, ausgenommen Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, Garantie und gesetzlich zwingender Haftung.
§ 17 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
(2) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung des Anbieters.
(3) Soweit der Kunde über die Plattform personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, zum Beispiel über Kontaktformulare, Newsletter-Anmeldungen, Webseiteninhalte, Kundenanfragen oder Bewerbungsformulare, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung verantwortlich.
(4) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn der Auftragsverarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO, sofern ein solcher Vertrag gesetzlich erforderlich ist.
(5) Unternehmer und Organisationen sind verpflichtet, vor Veröffentlichung oder Nutzung personenbezogener Daten über die Plattform zu prüfen, ob eine Rechtsgrundlage, Datenschutzhinweise, Einwilligungstexte, Löschfristen, Betroffenenrechte und gegebenenfalls ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich sind.
(6) Der Kunde darf keine Daten mit ungewöhnlich hohem Schutzbedarf, insbesondere Gesundheitsdaten, Patientendaten, Ausweisdaten, Zugangsdaten oder vergleichbar sensible Daten, ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung und abgestimmtes Sicherheitskonzept übermitteln oder über die Plattform verarbeiten.
(7) Der Anbieter darf technisch erforderliche Protokoll-, Sicherheits- und Nutzungsdaten verarbeiten, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Missbrauchsabwehr, Fehleranalyse und Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 18 Sperrung und Maßnahmen bei Verstößen
(1) Bei konkreten Anhaltspunkten für Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder erhebliche Vertragsverstöße kann der Anbieter betroffene Inhalte, Funktionen, Veröffentlichungen oder Zugänge vorübergehend sperren.
(2) Die Maßnahme muss unter Berücksichtigung von Schwere, Dringlichkeit und Auswirkungen verhältnismäßig sein.
(3) Der Kunde wird über Grund und erforderliche Abhilfemaßnahmen informiert, soweit dem keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe entgegenstehen.
(4) Bei weniger dringlichen Verstößen soll der Kunde vor einer Sperrung zur Abhilfe aufgefordert werden.
(5) Eine endgültige Löschung oder außerordentliche Kündigung erfolgt grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung und angemessener Frist, außer bei besonders schweren Verstößen, unmittelbarer Gefahr, gesetzlicher Verpflichtung oder offensichtlichem Missbrauch.
(6) Gesetzliche Melde-, Auskunfts-, Prüf-, Entfernungs- und Abhilfepflichten bleiben unberührt.
§ 19 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Anbieter haftet außerdem unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Gegenüber Unternehmern und Organisationen ist die Haftung nach Absatz 3 zusätzlich auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate des betroffenen Vertrags begrenzt. Bei einmaligen Projekten ist die Haftung gegenüber Unternehmern und Organisationen auf die Nettoauftragssumme begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit sie zwingendem Recht widerspricht.
(6) Für Datenverlust haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit der Kunde eine zumutbare Datensicherung unterlassen hat, haftet der Anbieter nur für den Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre, sofern der Anbieter die Datensicherung nicht ausdrücklich übernommen hat.
(7) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(8) Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 20 Preisanpassungen bei Dauerschuldverhältnissen
(1) Der Anbieter kann Preise für zukünftige Abrechnungszeiträume anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren verändern, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
(2) Solche Kostenfaktoren können insbesondere Hostingkosten, Lizenzkosten, Infrastrukturkosten, Energiepreise, Personalkosten, externe Dienstleisterkosten, gesetzliche Abgaben, technische Anforderungen oder der Leistungsumfang sein.
(3) Preisanpassungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
(4) Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und nicht für bereits vollständig bezahlte Festpreisleistungen.
(5) Gegenüber Verbrauchern gilt: Bei einer Preiserhöhung hat der Verbraucher das Recht, den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zu kündigen, soweit die Preiserhöhung nicht ausschließlich auf einer gesetzlichen Steuer- oder Abgabenänderung beruht, die der Anbieter ohne eigenen Spielraum weitergibt. Der Anbieter weist den Verbraucher in der Änderungsmitteilung auf dieses Recht hin.
(6) Gegenüber Unternehmern und Organisationen gilt: Bei einer Erhöhung von mehr als 10 Prozent innerhalb von zwölf Monaten kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung außerordentlich kündigen.
(7) Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben von Preisanpassungen unberührt.
§ 21 Änderungen der Plattform und dieser AGB
(1) Der Anbieter kann die Plattform technisch weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, der vertragsgemäße Kernnutzen erhalten bleibt und keine wesentlichen Vertragspflichten ohne Zustimmung des Kunden verändert werden.
(2) Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlicher Änderungen, behördlicher Vorgaben, geänderter Drittanbieterbedingungen, Missbrauchsrisiken oder einer Weiterentwicklung des Angebots.
(3) Änderungen dieser AGB für laufende Vertragsverhältnisse werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt, soweit nicht eine kürzere Frist aus rechtlichen, technischen oder sicherheitsbezogenen Gründen erforderlich und zulässig ist.
(4) Der Anbieter informiert den Kunden in der Änderungsmitteilung über Anlass, Inhalt und Zeitpunkt der Änderung.
(5) Soweit dem Kunden ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht zusteht, weist der Anbieter hierauf gesondert hin.
(6) Wesentliche Leistungspflichten, Preise für bereits bezahlte Zeiträume und bereits entstandene Zahlungsansprüche können nicht allein durch eine AGB-Änderung verändert werden.
§ 22 Vertragsende, Datenherausgabe und Löschung
(1) Nach Vertragsende wird der Zugang zur Plattform deaktiviert, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, technischen Übergangsfristen oder abweichenden Vereinbarungen bestehen.
(2) Der Kunde kann bis zum Vertragsende verfügbare Exportfunktionen nutzen.
(3) Soweit vereinbart oder gesetzlich erforderlich, stellt der Anbieter dem Kunden Daten in einem üblichen Format bereit.
(4) Nach Vertragsende werden Daten entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem Löschkonzept gelöscht oder gesperrt.
(5) Eine weitergehende Datenmigration, technische Unterstützung, Domainübertragung oder Herausgabe in besonderen Formaten ist nur geschuldet, wenn dies vereinbart wurde.
(6) Unternehmer und Organisationen sind verpflichtet, vor Vertragsende rechtzeitig eigene Sicherungen und Exporte vorzunehmen.
§ 23 Kommunikation und Textform
(1) Rechtserhebliche Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Textform umfasst insbesondere E-Mail.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell zu halten.
(4) Mitteilungen des Anbieters gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden und der Kunde den Zugang nicht aus Gründen bestreitet, die er nicht zu vertreten hat.
(5) Gesetzliche Zugangsvorschriften bleiben unberührt.
§ 24 Einsatz künstlicher Intelligenz und Kennzeichnung von KI-Inhalten
(1) Der Kunde darf bei der Erstellung oder Bearbeitung von Texten, Bildern, Audio-, Video- und sonstigen Inhalten Systeme der künstlichen Intelligenz einsetzen, sofern dadurch keine gesetzlichen Vorschriften, Rechte Dritter oder Bestimmungen dieser AGB verletzt werden.
(2) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass alle von ihm eingestellten, veröffentlichten oder über Silberbrise verbreiteten Inhalte rechtmäßig sind. Dies gilt insbesondere für:
a) Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte,
b) das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme,
c) irreführende oder täuschende Darstellungen,
d) unrichtige Tatsachenbehauptungen sowie
e) gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten.
(3) Künstlich erzeugte oder wesentlich veränderte Bild-, Audio- oder Videoinhalte sind vom Kunden eindeutig als KI-generiert oder KI-bearbeitet zu kennzeichnen, wenn sie tatsächlichen Personen, Gegenständen, Orten, Organisationen oder Ereignissen ähneln und dadurch fälschlicherweise als echt oder authentisch wahrgenommen werden könnten.
(4) Texte, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder wesentlich verändert wurden und der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften als KI-generiert oder KI-bearbeitet zu kennzeichnen.
Eine Kennzeichnung kann entfallen, soweit der Inhalt vor der Veröffentlichung von einer fachlich geeigneten natürlichen Person inhaltlich überprüft und redaktionell bearbeitet wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
(5) Die Kennzeichnung muss klar, verständlich und für Nutzer leicht wahrnehmbar sein. Sie darf nicht versteckt oder ausschließlich in technisch auslesbaren Metadaten erfolgen, sofern eine sichtbare oder hörbare Kennzeichnung gesetzlich erforderlich ist.
Geeignete Hinweise sind beispielsweise:
- „KI-generierter Inhalt“
- „Dieses Bild wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt.“
- „Diese Darstellung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz bearbeitet.“
- „Dieser Text wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.“
(6) Der Kunde darf insbesondere keine KI-generierten oder KI-veränderten Inhalte veröffentlichen, die:
a) eine andere Person täuschend echt darstellen oder imitieren, ohne dass eine erforderliche Einwilligung vorliegt,
b) den Eindruck erwecken, eine Person habe eine Aussage getätigt oder Handlung vorgenommen, die tatsächlich nicht erfolgt ist,
c) falsche oder irreführende Angaben über Spendenaktionen, Projekte, Organisationen oder Zahlungsempfänger enthalten,
d) zur Täuschung, Manipulation, Identitätsnachahmung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte eingesetzt werden oder
e) Rechte Dritter verletzen.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf sachliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und mögliche Rechteverletzungen zu überprüfen. Die Verwendung eines KI-Systems entbindet den Kunden nicht von seiner Verantwortung für den veröffentlichten Inhalt.
(8) Silberbrise ist nicht verpflichtet, vom Kunden eingestellte Inhalte vor ihrer Veröffentlichung auf ihren KI-Ursprung, ihre Richtigkeit oder ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Silberbrise ist berechtigt, Inhalte vorübergehend zu sperren, zu kennzeichnen oder zu entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine fehlende gesetzliche Kennzeichnung, eine Täuschung, eine Rechteverletzung oder einen sonstigen Rechtsverstoß bestehen.
(9) Der Kunde stellt Silberbrise nach Maßgabe der allgemeinen Haftungs- und Freistellungsregelungen dieser AGB von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund eines vom Kunden veröffentlichten KI-generierten oder KI-veränderten Inhalts geltend gemacht werden.
§ 25 API- und Schnittstellennutzung
(1) Soweit der Anbieter dem Kunden Programmierschnittstellen, Webhooks, API-Schlüssel oder vergleichbare technische Zugänge bereitstellt, dürfen diese ausschließlich im vereinbarten Umfang und für rechtmäßige, vertragsgemäße Zwecke verwendet werden.
(2) Zugangsschlüssel, Tokens und sonstige Authentifizierungsdaten sind vertraulich zu behandeln, angemessen zu schützen und dürfen nur berechtigten Personen oder ausdrücklich beauftragten technischen Dienstleistern zugänglich gemacht werden. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über einen vermuteten Verlust oder Missbrauch.
(3) API-Aufrufe müssen über die vom Anbieter unterstützten sicheren Übertragungs- und Authentifizierungsverfahren erfolgen. Der Kunde darf keine Sicherheits-, Zugriffs-, Rate-Limit- oder sonstigen Schutzmechanismen umgehen.
(4) Unzulässig sind insbesondere automatisierte oder massenhafte Anfragen, die den normalen Plattformbetrieb beeinträchtigen können, missbräuchliches Scraping, nicht freigegebene Lasttests, die Weitergabe von API-Zugängen an unberechtigte Dritte sowie die Nutzung zur Durchführung rechtswidriger oder täuschender Zahlungsvorgänge.
(5) Der Anbieter kann angemessene Nutzungsgrenzen, Rate Limits und technische Vorgaben festlegen und in der API-Dokumentation konkretisieren. Bei erhöhtem Bedarf können gesonderte Limits oder Tarife vereinbart werden.
(6) Der Kunde soll, soweit technisch sinnvoll, Webhooks, Batch-Verarbeitung und Caching einsetzen, um unnötige Abfragen und Systembelastungen zu vermeiden.
(7) Der Anbieter darf API-Funktionen aus wichtigen Gründen ändern, einschränken oder einstellen, insbesondere aus Sicherheitsgründen, wegen technischer Weiterentwicklung, geänderter Rechtslage oder Änderungen bei eingebundenen Zahlungs- und Drittanbietern. Soweit möglich und zumutbar, wird der Kunde vorab informiert und erhält eine angemessene Übergangsfrist.
(8) Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Systeme an dokumentierte Änderungen der Schnittstellen anzupassen. Eine dauerhafte unveränderte Verfügbarkeit einzelner Endpunkte, Integrationen oder Zahlungsanbieter wird nicht garantiert.
(9) Bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, Sicherheitsgefährdung oder erhebliche Überschreitung vereinbarter Limits kann der Anbieter den API-Zugang verhältnismäßig beschränken oder sperren. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit keine Sicherheits- oder Rechtsgründe entgegenstehen.
(10) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten über Schnittstellen gelten ergänzend § 17 dieser AGB, die Datenschutzerklärung und gegebenenfalls die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 26 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Eine gesetzliche Informationspflicht im Einzelfall bleibt unberührt.
§ 27 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Anbieters. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.